ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  • 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen des freien Trauredners Freddy Braun, vertreten durch Frederic Braun – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, der freie Trauredner als „Dienstleister“ bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Allgemeine Geschäftbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit der Dienstleister sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

 

  • 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Der Vertag kommt durch schriftliche Unterzeichnung beider Parteien zustande. Es gilt das jeweils letzte Angebot des Dienstleisters. Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeter Leistungen Dritter zu bedienen

 

  • 3 Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Dienstleisters. Alle vorher ausgegebenen und genannten Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit für die Zukunft. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistung oder nach Stundensätzen abgerechnet.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein.Der Dienstleister wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden. Über eventuelle vereinbarte Zusatzleistungen wird der Dienstleister dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und ist auch nach Zugang der Mahnung nicht bereit, die Zahlung zu leisten, ist der Dienstleister zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  • 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderung bzgl. der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und Künstlersozialkasse sowie entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichungen in Verzug ist, ist der Dienstleister an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet die Verpflegung für den Dienstleister am Hochzeitstag zu gewährleisten.

 

  • 6 Leistungserbringung

Der Dienstleiter wird von der Leistungserbringung befreit, wenn die Leistung durch höhrere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist. Gerät der Dienstleister mit seinen Leistungen in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

  • 7 Rücktritt/Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Wünscht der Kunde jedoch einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsaufslösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen des Dienstleisters, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Im Falle der Kündigung des Vertrages hat der Kunde des Dienstleisters die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen nach dem gültigen Stundensatz lt. Preisliste zu ersetzen. In jedem Falle werden mindestes folgende Rücktrittskosten fällig:

  • Ab Vertragsbaschluss bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Honorars
  • 4 Monate bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn                     75 % des Honorars
  • 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn                     100 % des Honorars

Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die die Pauschale entstanden ist.

 

 

 

 

 

  • 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungsfrist nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitg vor oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden. 

 

  • 9 Haftung

Der Dienstleister haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden oder organisatorische Absprachen welche der Dienstleister mit Vertragspartnern des Kunden unternimmt, haftet der Dienstleister nicht.

 

  • 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung alle Forderungen Eigentum des Dienstleisters. Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Dienstleister erstellten Konzeptionen und Texten verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelungen der Parteien beim Dienstleister. Der Dienstleister ist berechtigt Tonbandaufnahmen für den Zweck der Redenerstellung zu fertigen und für diesen Zweck zu nutzen, sowie Texte, Entwürfe, Konzepte aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenzzwecken zu nutzen. Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diesem zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

 

  • 11 Schriftform/Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Soweit eine der Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

  • 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Dienstleistung wird vom Geschäftsführer Frederic Braun mit Firmensitz in Köln angeboten. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister unterliegt, ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden/Auftraggebers, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.